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Corona-Update:
- Pandemien/Epidemien sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
- Corona gilt als Ausnahme und ist als Erkrankung versichert, die „Angst davor“ allerdings nicht und ist kein valider Rücktrittgrund
- Verreist ein Kunde trotz Reisewarnung vom Auswärtigen Amt aufgrund einer Pandemie/Epidemie (inklusive COVID-19), greift der Versicherungsschutz nicht
- Bei der Reiserücktrittsversicherung im Familientarif dürfen die Kinder nun einschließlich 27 Jahre alt sein (statt bisher 21)