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Garantiebeginn ist der Zeitpunkt, an dem die Produkte an didch ausgehändigt werden. Erst nach Ablauf von 5 Jahren ab diesem Zeitpunkt erlischt die Garantie. Ein Garantieanspruch ist ausschließlich durch dich, unseren Kaufvertragspartner, geltend zu machen.
Die Fertigung der mit 5 Jahren Garantie versehenen Produkte unterliegt einem intensiven Überwachungs- und Kontrollprozess. Nur so ist es möglich, dass die hergestellten Produkte mängelfrei in Bezug auf Material und Verarbeitung sind.
Sollte der Fall eines Garantieanspruches eintreten, so wird XXXLutz entweder den Mangel durch Reparatur beseitigen oder Ihnen das beanstandete Produkt durch ein neues ersetzen.
Der Garantiefall ist direkt an uns, Ihren Garantiepartner, zu melden und die Garantie entsprechend einzufordern.
Ist es nicht möglich, das beanstandete Produkt wieder instand zu setzen, und liefert XXXLutz Ihnen im Austausch eine neue Ware, so behält XXXLutz sich die Herausgabe des mit Mängeln behafteten Produktes vor.
Ist es uns nicht möglich, die beanstandete Ware instand zu setzen oder gegen Neuware zu ersetzen, so wird XXXLutz einen adäquaten Ersatz zur Verfügung stellen. Hierbei sind produktbedingte Farb-, Design- und Oberflächendifferenzen nicht immer auszuschließen, daher kann hieraus kein Anspruch auf Ausgleich eines Schadens abgeleitet werden.
Ein Garantieanspruch besteht nicht bei üblicher Abnutzung des Produkts.
Die Garantie deckt weder den finanziellen Ausgleich eines Schadens, Ersatzansprüche noch jegliche weiterreichende Ansprüche ab.
Rechtliche Regelungen wie das Gewährleistungsrecht oder das Produkthaftgesetz werden durch diese Garantie nicht berührt und bleiben im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bestehen.
Für die Inanspruchnahme der Garantie ist der Nachweis des Kaufes vorzulegen. Dies kann in Form des Kaufvertrages bzw. des Rechnungsdokumentes erfolgen.
Erhältst du im Rahmen der Garantieleistung ein repariertes oder neues Produkt, hat dies keinen Einfluss auf die laufende Garantiezeit. Die Garantie beginnt nicht erneut mit Reparatur/Austausch des Produktes.
Von der Garantie ausgeschlossen sind folgende Fälle:
Der Käufer hat die in der Gebrauchs- und Pflegeanweisung aufgeführten Pflege- und Nutzungsvorschriften nicht beachtet.
Es handelt sich um produkttypische Abnutzungserscheinungen.
Bei nicht produktgerechter Nutzung bzw. Handhabung.
Bei nicht ausschließlich privater Nutzung.
Die Ware wurde durch den Käufer verändert oder nicht sachgemäß behandelt.