- Die Prüfung beginnt nach Start des Vertrags und dauert ca. 3 Monate. Wird der Vertrag im Überprüfungszeitraum gekündigt, wird kein Cashback gezahlt.
- Mehrfachabschlüsse sind zulässig (Es gibt Cashback pro Zählernummer)
- Das Cashback wird nur gewährt, wenn der Arbeitspreis des neuen Energievertrags unterhalb der gesetzlich vorgegeben Preisbremse (Strom: 40 Cent / Gas: 12 Cent) liegt. Überschreitet der Arbeitspreis diese Preisbremse, wird die Vergütung des Cashback abgelehnt.” Alle Tarife wo der Cashback gewährt wird, sind bei Preisvergleich.de farblich mit einem Häkchen markiert mit dem Hinweis “Günstiger als Preisbremse”.